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Mängel beim neuen Eigenheim sind gar nicht so selten, wie man denkt. Liegt manchmal mehr oder weniger am Baumaterial oder auch daran, dass auf irgendetwas verzichtet wird, was zu teuer ist. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Bauschaden und -mangel!

Die Definition für Bauschaden ist: Veränderungen am Bauwerk, die das Aussehen, die Lebensdauer, die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Auch wenn die Statik nicht den Vorschriften entspricht, kann das Gebäude nicht mehr standsicher sein. Die Beseitigung von Bauschäden lässt die Kosten eines Hauses in die Höhe schnellen, da diese sehr teuer werden können. Bauschäden entstehen aus Baumängeln, die nicht beseitigt oder auch nicht erkannt werden. Beim Bau eines Hauses sollte man als Bauherr schon Kenntnis über die am häufigsten auftretenden Baumängel haben. Baumängel hingegen sind unzureichende Leistungen, die nicht sofort zum Schaden führen. Der vereinbarte Baustandard wurde nicht nach den vorgegebenen Bauunterlagen realisiert. Nicht durchgeführte Korrekturen während der Bauphase eines Hauses lassen Mängel entstehen.
Eine fehlerhafte Ausführung der Dämmung beim Rohbau führt unabdingbar zu Folgeschäden am Gebäude. Unsachgemäße Verarbeitung von Materialien, fehlerhafte Ausführungen  der entsprechenden Vorgaben im Bauplan sowie nicht dem Witterungsschutz entsprechend behandeltes Material lassen feuchte Keller, aufsteigende Nässe und Schimmel als Folgeerscheinungen entstehen.
Einsparungen bzw. nicht vorhandene Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen sind in diesem Bereich als häufigste Mängel zu finden. Schallbrücken zum Mauerwerk entstanden durch eine Beschädigung beim Aufstemmen von Mauerwerk, Decken oder auch Ringbalken.
Dachrinnen können bei der Montage deformiert worden sein, so dass sie undicht sind. Auch wenn die Badewannenversiegelung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, können Folgeschäden entstehen.
Im Innenausbau können auftretende Mängel ganz gravierend sein, da sie auch nicht immer gleich als solche erkannt werden. Wenn in Bädern und Duschen falsch bzw. ungenügend abgedichtet wurden, die Verarbeitung von nicht behandelten Gipsplatten in Feuchträumen, nicht richtig schließende Fenster und Türen bis hin zu falsch verlegter Dämmung unter dem Fußbodenbereich lassen dem Bauherren bald die Freude an seinem Eigenheim verlieren. Häufig stellt man auch Baumängel bei den Außenanlagen fest. Diese können durch unsachgemäßes Verdichten und durch ungeeignetes Auffüllmaterial verursacht werden.
Auch falsch angelegtes Gefälle lässt Wasser in die falsche Richtung abfließen Sehr oft vergisst man auch im Hauseingangsbereich einen Wasserablauf einzubauen.
Als erstes sollte man einen Gutachter zu Rate ziehen, der die entsprechenden Baumängel beziffert und bewertet. Damit kann eventuellen Streitigkeiten mit dem ausführenden Bauunternehmer vermieden werden.
Danach muss der Bauherr dem Bauausführenden die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. So etwas könnte aber von vorn herein ausgeräumt werden, indem die Vorgaben zum Bau detailliert und schriftlich festgelegt werden.  Eine Auflistung der zu verwendenden Materialien sowie deren Verarbeitung sollte als Grundlage für das Bauvorhaben ausgearbeitet werden. Empfehlenswert ist hier das Aufsetzen dieser Leistungen durch einen Sachverständigen. Einen Baumangel feststellen, sollte man spätestens bei der Abnahme des Baus.
Drei Kriterien finden hierbei Anwendung:
Die originale Vereinbarung des Bauvorhabens sollte schriftlich niedergelegt  und sehr detailliert gehalten sein. Die vertraglich festgelegte  Verwendung und daraus folgernd ob eine Eignung des Bauwerkes für die eigentliche Verwendung gegeben ist. Die Mängel werden dann je nach Schwere in drei Gruppen untergliedert: Wird nur eine Leistung bemängelt, kann das noch im Rahmen der Vereinbarungen liegen. Dieses muss dann so hingenommen werden, da kein Mangel vorliegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das in jedem Einzelfall überprüft wird. Es ist das Recht des Bauherren und die Pflicht des Bauunternehmers einen Mangel nach zu bessern, wenn dieser zwar als Mangel bewertet, aber mit einem, verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann. Ist jedoch der Aufwand zu einer möglichen Abstellung des Baumangels unverhältnismäßig sehr hoch, kann der Bauherr nicht auf die Beseitigung dessen bestehen! Hier wird von der vertraglich geregelten Norm abgewichen und ein festgelegter Minderwert in Geld abgegolten. Ob ein Mangel als Minderwert eingestuft wird, ist nicht die Entscheidung des Bauherren. Für die Festlegung eines Minderwertes sollte auf jeden Fall, ein entsprechender Sachverständige  beauftragt werden.

 

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